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Informationsabend
Wahlpflichtfach

Im 7. Schuljahr kommt für alle Schüler zu den bisher unterrichteten Fächern ein neues Fach hinzu. Hier wählen die Schüler entsprechend ihrer Neigung und Begabung entweder Französisch oder Technik oder AES (Alltagskultur, Ernährung, Soziales).

 

In der Realschule ist das neue Kernfach ein Kernfach und hat somit in der Versetzungsordnung den gleichen Stellenwert wie Deutsch, Englisch, und Mathematik.

 

Um den Eltern bei der Wahl des neuen Faches behilflich zu sein, findet am

Mittwoch, 25.03.2020

um 18:00 Uhr

im Physiksaal (Raum 023)

 

ein Informationsabend statt.

 

Schulleitung und Fachlehrer werden Sie über Ziele und Inhalte des Wahlpflichtfaches informieren. Wenn Ihre betroffenen Kinder mitkommen wollen, sind auch sie eingeladen.

 

Über zahlreichen Besuch würden wir uns sehr freuen.

VERA 8

Jedes Jahr werden in den 8. Klassen bundesweit die Vergleichsarbeiten VERA 8 durchgeführt.

VERA 8 ist eine Lernstandserhebung, d. h. ein Verfahren, mit dem erreichte Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern festgestellt werden können.

Ausführliche Informationen für Schüler und Eltern

Die Termine an unserer Schule sind:

  • Montag, 17.03.2025: Mathematik

  • Mittwoch, 19.03.2025: Deutsch

  • Freitag, 21.03.2025: Englisch

Hitzefrei?
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Die Wetterprognosen versprechen uns in den nächsten Tagen und Wochen starke Hitze. Viele Klassenzimmer heizen sich trotz aller möglichen Maßnahmen massiv auf, sodass ein gewinnbringender Unterricht kaum noch möglich ist.
In den Schulen gibt es die Möglichkeit, „Hitzefrei“ zu geben, wenn die Temperaturen in den Unterrichtsräumen entsprechend hoch sind und kein Ausweichraum zur Verfügung steht. Diese Möglichkeit werden wir nach sorgfältiger Abwägung nutzen.
Entscheidend ist das körperliche Wohl der Schülerinnen und Schüler entsprechend den konkreten örtlichen Verhältnissen.
Wenn die Kriterien erfüllt sind, endet der Unterricht bei „Hitzefrei“ nach der 4. Stunde. Nachmittagsunterricht findet nicht statt.
Wenn es „Hitzefrei“ gibt, informieren wir Sie kurzfristig über WebUntis.

  • Kinder, bei denen das Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten vorliegt, werden an Tagen mit „Hitzefrei“ um 10:55 Uhr von der Schule nach Hause entlassen.

  • Kinder, die nicht nach Hause können oder von denen kein Einverständnis vorliegt, werden in der Schule bis zur Abfahrt des nächstmöglichen Schulbusses (nach der fünften oder sechsten Stunde) betreut.

Diese Regelung gilt ab Mittwoch, 17.06.2026 bis zum Schuljahresende am 29.07.2026.

Schulbesuch bei besonderen Einschränkungen auf dem Schulweg

Bitte beachten Sie diese Hinweise des Kultusministeriums:

Schülerinnen und Schüler, die wegen Ausfällen des öffentlichen Nah- oder Fernverkehrs nicht zur Schule kommen können und nicht über alternative Fahrtmöglichkeiten verfügen, oder für die der Schulweg aufgrund der Witterungsbedingungen oder anderer außergewöhnlicher Ereignisse unmöglich ist, dürfen dem Präsenzunterricht ausnahmsweise fernbleiben.
In diesem Fall ist die Schule unmittelbar darüber zu informieren. Schülerinnen bzw. Schüler gelten unter diesen Voraussetzungen für diesen Tag als entschuldigt (§ 2 Absatz 1 der Schulbesuchsverordnung). Dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler infolge besonderer Einschränkungen auf dem Schulweg nur verspätet zum Unterricht erscheinen kann.

 

Hier finden Sie die Winterregelung unserer Schule.

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  • Montag, 10.03.2025 7:30 - 12:00 Uhr

  • Dienstag, 11.03.2025 7:30 - 12:00 Uhr

  • Mittwoch, 12.03.2025 7:30 - 12:00 Uhr

  • Donnerstag, 13.03.2025 7:30 - 12:00 und 13:30 - 15:00 Uhr

Folgende Unterlagen müssen zur Anmeldung mitgebracht werden:

  • Geburtsurkunde

  • Impfpass

  • Blatt 1 „Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg“ (von Grundschulempfehlung))

  • Blatt 3 „Formular für die Anmeldung“ (von Grundschulempfehlung)

  • Aufnahmeantrag an einer weiterführenden Schule -> Download (PDF)

  • Einwilligung in die Verarbeitung bzw. Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Fotos und Video- und Tonaufnahmen von Schülerinnen und Schülern -> Download (PDF)

  • Einwilligung zur Weitergabe der Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler an die gewählten Elternvertreter -> Download (PDF)

 
Wichtig: Die Anmeldeformulare müssen von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten, kann eine eigenhändig unterschriebene Vollmacht des Erziehungsberechtigten, der nicht im selben Haushalt wie das Kind wohnt, mitgebracht werden.

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