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Aktuelles

Schulbesuch bei besonderen Einschränkungen auf dem Schulweg

Bitte beachten Sie diese Hinweise des Kultusministeriums:​

Schülerinnen und Schüler, die wegen Ausfällen des öffentlichen Nah- oder Fernverkehrs nicht zur Schule kommen können und nicht über alternative Fahrtmöglichkeiten verfügen, oder für die der Schulweg aufgrund der Witterungsbedingungen oder anderer außergewöhnlicher Ereignisse unmöglich ist, dürfen dem Präsenzunterricht ausnahmsweise fernbleiben.
In diesem Fall ist die Schule unmittelbar darüber zu informieren. Schülerinnen bzw. Schüler gelten unter diesen Voraussetzungen für diesen Tag als entschuldigt (§ 2 Absatz 1 der Schulbesuchsverordnung). Dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler infolge besonderer Einschränkungen auf dem Schulweg nur verspätet zum Unterricht erscheinen kann.

 

Hier finden Sie die Winterregelung unserer Schule.

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  • Montag, 09.03.2026 8:30 - 12:00 Uhr

  • Dienstag, 10.03.2026 8:30 - 12:00 Uhr

  • Mittwoch, 11.03.2026 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

  • Donnerstag, 12.03.2026 8:30 - 12:00

Folgende Unterlagen müssen zur Anmeldung mitgebracht werden:

  • Geburtsurkunde

  • Impfpass

  • Blatt 1 „Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg“ (von Grundschulempfehlung))

  • Blatt 3 „Formular für die Anmeldung“ (von Grundschulempfehlung)

  • Aufnahmeantrag an einer weiterführenden Schule -> Download (PDF)

  • Einwilligung in die Verarbeitung bzw. Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Fotos und Video- und Tonaufnahmen von Schülerinnen und Schülern -> Download (PDF)

  • Einwilligung zur Weitergabe der Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler an die gewählten Elternvertreter -> Download (PDF)

 
Wichtig: Die Anmeldeformulare müssen von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten, kann eine eigenhändig unterschriebene Vollmacht des Erziehungsberechtigten, der nicht im selben Haushalt wie das Kind wohnt, mitgebracht werden.

Wahl zum Landeselternbeirat

Schule gelingt nur, wenn alle Beteiligten gut zusammenwirken – das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern. Ein wichtiges Gremium hierfür ist der Landeselternbeirat, der zum 1. April 2026 für eine Amtszeit von drei Jahren neu gewählt wird.

Aufruf zur Kandidatur (PDF)

Info 4

Die diesjährige Info 4-Veranstaltung fand am Montag, 10.11.2025 um 18:30 Uhr in der Stadthalle Neuenbürg statt.

Hier finden Sie gezeigte Präsentation.

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