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Inklusion

 

 

Zum 1. August 2015 wurde das baden-württembergische Schulgesetz geändert. Schülerinnen und Schüler mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seitdem entweder an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder inklusiv an einer Grund- bzw. einer weiterführenden Schule unterrichtet werden.

 

Die Einrichtung eines so genannten inklusiven Bildungsangebots wird durch die Begleitstelle Inklusion am Staatlichen Schulamt Pforzheim auf Antrag der Eltern koordiniert.

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An den Wilhelm-Ganzhorn-Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv unterrichtet. Hier erweitern die Kinder ihre Kompetenzen auf unterschiedlichen Lernniveaus am gleichen Unterrichtsgegenstand.

 

Die Inklusionsklassen werden von einer Lehrkraft der weiterführenden Schule und stundenweise von einem Sonderpädagogen im Team unterrichtet.

 

Im Schuljahr 2022/2023 gibt es derzeit drei Inklusionsklassen an der Werkrealschule.

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