Bildungs-beratung
Frau Arth-Haas
Kontakt: brigitte.arth-haas@zsl-rska.de
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Die Bildungsberatung soll dazu beitragen, das verfassungsmäßig garantierte Recht des jungen Menschen eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung zu verwirklichen und ihn in der Entfaltung seiner Persönlichkeit zu unterstützen.
Für besondere Beratungsaufgaben werden durch die Schulämter an den Schulen Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer bestellt, die eine entsprechende Aubildung absolviert haben.
Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/-innen können sich in einem Erstgespräch unabhängig voneinander direkt an Beratungslehrer/-innen wenden.
Um dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern Rechnung zu tragen, erfolgen bei Minderjährigen weitere personenbezogene Beratungen grundsätzlich in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten. Die Beratungen sind vertraulich.
Schwerpunkt der Aufgaben ist die Schullaufbahnberatung, d.h. die Information und Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern über die geeigneten Bildungsgänge.
Beratungslehrer/-innen sind (neben Sonderpädagogen) die einzigen Lehrkräfte, die berechtigt sind, Begabungstests (=Intelligenztests) durchzuführen. Bei Bedarf erstellen sie pädagogisch-psychologische Gutachten. Sie arbeiten mit den Schulpsychologinnen/Schulpsychologen der jeweiligen Bildungsberatungsstelle zusammen.
Datenschutzerklärung der Studien-und Berufberatung
Schul-sozialarbeit
Frau Kristina Henne
Termine nach Vereinbarung
Raum: 014
Telefonisch erreichbar unter: 07231 13331462
E-Mail: kristina.henne@miteinanderleben.de
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Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Gemeinde Straubenhardt und wird gefördert durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) und das Jugendamt Enzkreis.
Sie bietet ein freiwilliges bedarfsorientiertes Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler, Lehrer, Eltern und Angehörige. Sie ist eine präventive Form der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter.
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Schulsozialarbeit heißt auch Vernetzung der verschiedenen Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten in der Region bzw. in der Gemeinde. Die Sozialarbeit an Schulen will dazu beitragen, Schule als “Lebensort” zu gestalten. Die rechtlichen Grundlagen für die Jugendhilfe sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII und die der Schule in den Schulgesetzen der Länder zu finden.
Die Schulsozialarbeit:
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Stärkt die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler
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Entlastet den schulischen Alltag und gibt Orientierungshilfen bei verschiedenen Lebensfragen (z.B. Jugendhilfe, Übergang Schule-Beruf, Wohnen, Familie etc.)
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Aktiviert die Eigenkräfte der Adressaten und leistet somit vor allem Hilfe zur Selbsthilfe
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Fördert die soziale Kompetenz und Eigenverantwortung von Schülern und Schülerinnen durch gezielte Projekte und Angebote
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Baut Schwellenängste gegenüber anderen Hilfesystemen (z.B. Jugendamt, Beratungsstellen etc.) ab
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Öffnet die Schule für das Gemeinwesen. Sie trägt deswegen zu einer Vernetzung im sozialräumlichen Umfeld der Schule bei
Die Schulsozialarbeit wird getragen und finanziert durch:
Über miteinanderleben e.V.
miteinanderleben e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung zur Förderung und Unterstützung der sozialen und beruflichen Teilhabe von Menschen in Pforzheim und im Enzkreis. Wir sind in verschiedenen Fachgremien überörtlich vertreten. Unsere Einrichtung ist dem Paritätischen Wohlfahrtsverband als Dachverband zugehörig. Mit rund 400 engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Honorarkräften unterstützen wir Menschen seit 1986 in den Bereichen Frühe und Begleitende Hilfen, Jugendsozialarbeit, Migration und Menschen mit Behinderung. Über die Freiwilligenagentur Pforzheim | Enzkreis erfolgt die Förderung und Vermittlung von ehrenamtlichen Helfern. Die Wertschätzung des Menschen steht bei uns an erster Stelle. Wir fördern die Selbstverantwortung und eine größtmögliche Eigenständigkeit nach dem Motto: So viel Hilfe wie nötig, so wenig Hilfe wie möglich. Erfahren Sie mehr über miteinanderleben auf unserer Homepage www.miteinanderleben.de oder folgen Sie uns auf Facebook https://www.facebook.com/miteinanderlebenev oder Instagram www.instagram.com/miteinanderleben
Wichtige Ansprechpartner
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Beratungsstellen:
Erziehungsberatungsstelle Enzkreis:
Tel. 07231 – 30870 (Vormittags 9 - 12 Uhr/ Nachmittags 13 – 17 Uhr)
Tel. 07231 – 92277-0
Schulpsychologische Beratungsstelle:
Über die Beratungslehrerin Frau Arth-Haas
Jugendberufsagentur Enzkreis:
Tel. 07231 – 58920106
jugendberufsagentur@miteinanderleben.de
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Jugendämter:
Jugendamt Enzkreis: Tel. 07231 - 308-9275
Jugendamt Calw: Tel. 07051 – 1600
Jugendamt Karlsruhe: Tel. 0721 – 9367792
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Nummer gegen Kummer:
Kinder- und Jugendtelefon 0800 – 1110333
Elterntelefon 0800 – 1110550
https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php
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Liste weiterer Beratungs- und Anlaufstellen
Pädagogische
Assistenz
Frau Monika Weber
Kontakt: m.weber@wgs-straubenhardt.de
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Seit Februar 2008 ist Frau Monika Weber an unserer Schule als Pädagogische Assistentin tätig. Sie unterstützt dabei die Schüler und Lehrer der 5.-7. Klassenstufen, vorwiegend in den Fächern Deutsch und Mathematik. Mittlerweile ist Frau Weber so in unserem Alltag integriert, dass die Schule Ihre Unterstützung nicht mehr missen möchte.
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Darüber hinaus, bietet die VHS Pforzheim an unserer Werkrealschule ein Projekt an: Unterstützung leistungsschwacher Schüler/innen im Enzkreis. Das Projekt übernahm Frau Weber im Jahr 2013 und begleitet es seither an unserer Schule. Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich nur an Schüler/innen der 5.- 9. Klassenstufen, welche wirklich Bedarf haben und den Förderunterricht in Kleingruppen benötigen, versetzungsgefährdet sind oder voraussichtlich den Schulabschluss nicht schaffen. Diese Leistung ist für die Schüler/innen kostenfrei, allerdings muss ein Formular von den Eltern/Erziehungsberechtigten ausgefüllt und von den Lehrkräften der Schule bestätigt werden.
Bei Fragen können Sie sich per Mail direkt an Frau Weber, die Lehrpersonen oder an das Sekretariat wenden.
Die folgenden Informationen zum Aufgabenfeld der Pädagogischen Assistenten und Assistentinnen stammen aus den Veröffentlichungen der Kultusverwaltung:
Die Landesregierung will mit einem umfassenden Maßnahmenpaket die schulische Ausbildung der Hauptschülerinnen und Hauptschüler entscheidend verbessern und dadurch deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Um eine individuellere Förderung der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, werden Pädagogische Assistentinnen und Assistenten eingeführt. Sie sollen die Lehrkräfte entlasten, indem sie unterstützend Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten mit dem Lernstoff haben, parallel zum Unterricht intensiv fördern.Pädagogische Assistentinnen und Assistenten sind keine eigenverantwortlich unterrichtenden Lehrkräfte. Sie werden vor allem in den Fächern Deutsch und Mathematik eingesetzt. In Absprache mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer sind sie beispielsweise für besondere Fördermaßnahmen verantwortlich, arbeiten in jahrgangsübergreifenden Klassen mit und unterstützen die Lehrkräfte bei Verhaltensauffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts.
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In welchen schulischen Tätigkeitsfeldern arbeiten Pädagogische Assistentinnen / Assistenten?
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Die Assistenz kann insbesondere in den folgenden Bereichen erfolgen:· Unterstützung der Lehrkräfte bei der gezielten Förderung von Schülerinnen / Schülern insbesondere in den beiden Kernfächern Deutsch und MathematikBeispiele: Betreuung und Beaufsichtigung von Schülerinnen / Schülern bei Gruppenarbeit, Unterstützung und Hilfestellung für Einzelne bei der Bearbeitung von unterrichtlichen Aufgabenstellungen;· Mithilfe bei der Durchführung von Fördermodulen in Absprache mit Klassenlehrerin / Klassenlehrer oder FachlehrkraftBeispiele: Hilfestellung beim Einsatz gezielter Lernmaterialien, Umsetzung und Begleitung von Maßnahmen für die Lese-Rechtschreib-Förderung, Unterstützung insbesondere von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund bei Übungsaufgaben, Hilfestellung bei Mathematikaufgaben;· Mitarbeit in kombinierten (jahrgangsübergreifenden) KlassenBeispiele: Unterstützung einzelner Schülerinnen / Schüler, Arbeit mit einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Gruppen, Mitarbeit bei offenen Unterrichtsformen (Freiarbeit, Arbeit nach Wochenplan oder Lernstationen), Aufsicht und Präsenz an Lernstationen, Erklärung von Aufgabenstellungen, Kontrolle von Lernergebnissen;· Assistenz der Lehrkraft im Unterricht insbesondere in großen Klassen mit 25 bis 33 Schülerinnen / Schülern;· Unterstützung von Lehrkräften bei schwierigen Unterrichtssituationen. Pädagogische Assistentinnen / Assistenten nehmen keine Aufgaben wahr, die zum kommunalen Aufgabenbereich zählen (z. B. Jugendsozialarbeit an Schulen).Sie können keinen eigenständigen Unterricht - auch nicht in Vertretungsfällen - übernehmen.
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Werden Pädagogische Assistentinnen / Assistenten auch außerhalb des Unterrichts eingesetzt?
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Pädagogische Assistentinnen / Assistenten unterstützen die Lehrkräfte ggf. zusätzlich auch bei außerunterrichtlichen Tätigkeiten im Verantwortungsbereich der Schule wie z. B. Aufsicht, Begleitung beim Besuch von außerschulischen Lernorten, Teilnahme an Lerngängen, Mitwirkung bei Schulfesten, Teilnahme an Sportfesten und Bundesjugendspielen. Die Schulleiterin / der Schulleiter kann Pädagogische Assistentinnen / Assistenten zur Teilnahme an der Beratung einzelner Verhandlungsgegenstände bei Lehrerkonferenzen verpflichten.Nicht vorgesehen ist die Teilnahme von Pädagogischen Assistentinnen / Assistenten an mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z. B: Schullandheimaufenthalte).